Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig? - Page 2

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Weichei: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Da habe ich ja jetzt eine Diskussion losgetreten...

 

Erste einmal 'Danke' für eure Nachrichten und eurer Engagement. Ich bin beeindruckt wie schnell und gut ihr die Situation erfasst und analysiert habt.

 

Ich stimme @ABR  zu: Eine einvernehmliche Lösung ist immer besser - wenn man sich aber bewusst gegen die Einbeziehung eines Fachplaners entscheidet (der Grund dafür ist offensichtlich), "dann muss man auch mal die Konsequenzen tragen".

 

Ich bin mir darüber bewusst, dass man in der Wahrnehmung der Anderen, immer "der Böse" ist, wenn man seine Nachbarn verklagt. Ich kann aber mit gutem Gewissen behaupten: Ich habe mich sehr um eine einvernehmliche Lösung bemüht und mehrfach (mündlich und schriftlich) meine Gesprächsbereitschaft angezeigt. Ich wollte diese juristische Auseinandersetzung nicht, weil wir - egal wie es ausgeht - danach ja immer noch Nachbarn sind. Meine Nachbarn sind aber der Meinung gewesen, dass sie mit mir nicht reden müssen, weil sie in der WEG mehrheitlich "über meinen Kopf hinweg" entscheiden können und auf mich daher keine Rücksicht nehmen müssen.

Info am Rande: Der TG-Kühler war bis kürzlich Richter am Amtsgericht und urteilte selbst u.a. über Wohnungseigentumsrecht. Ich hatte große Probleme einen Anwalt zu finden, der bereit war das Mandat anzunehmen. Die auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Anwälte wollten nicht gegen meinen Nachbarn vorgehen, weil sie Sorgen hatten, dass sie Nachteile haben würden, wenn sie in anderen Verfahren dann meinen Nachbarn als Richter haben. Und mein Nachbar hat wohl auch darauf spekuliert, dass seine Richter-Kollegen ihn nicht zum Rückbau verdonnern werden. So ist es dann auch in der ersten Instanz bei Amtsgericht gekommen.
Das ist auch meiner Sicht der eigentliche Skandal: Mein Nachbar hält sich nicht an das WEG-Recht, weil er darauf spekulierte, dass ich das Recht nicht durchgesetzt bekomme, weil er Richter ist. Man kann sicher sein, dass mein Nachbar weiß, dass er nicht ohne WEG-Beschluss eine Wärmepumpe in der Tiefgarage installieren (und dafür u.a. eine Kernbohrung durch eine tragende Wand bohren) darf. Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, es einfach trotzdem zu tun. Der von mir zitierte WEG-Beschluss wurde nachträglich getroffen - nachdem die Wärmepumpe bereits installiert war. Der zweite Nachbar wollte auch seine Wärmepumpe in der Tiefgarage installieren. Der Verwalter hatte ihn aber darum gebeten damit bis nach der Eigentümerversammlung zu warten. Das hat der zweite Nachbar auch getan - weil er dann aber bemerkt hatte, wie kalt es in der Tiefgarage mit nur einer Wärmepumpe ist, hat er seine Außeneinheit dann doch außen installieren lassen.

Ich möchte erneut @ABR  zitieren: "Alternativ kann der TG-Kühler ja auch Ausgleichzahlungen leisten für die zusätzlichen Energiekosten und der praktisch nicht mehr gleichberechtigt wahrnehmbaren Rechte der anderen.". Für so eine "wirtschaftliche Lösung" war ich - und bin ich auch jetzt noch - jederzeit zu haben. Wenn man aber auf meine Gesprächsangebote nicht eingeht und meint mich mehrheitlich überstimmen zu können, bleibt mir nichts anderes übrig, als auf Rückbau zu klagen (bzw. Aufhebung des Gestattungsbeschlusses).

 

@Küstenpumpe: Ich verstehe Deinen Standpunkt, demnach Gerichte sich besser um wirklich wichtige Themen kümmern sollten. Ich frage mich aber: Wie würdest Du selbst reagieren, wenn Dir jemand in deinen Geldbeutel greift und nicht bereit ist mit Dir darüber zu reden? Du würdest Dich nicht wehren, weil Du der Meinung bist, dass Gerichte nur bei "wichtigen Fällen", wie Diebstahl, Körperverletzung oder Sozialbetrug tätig werden sollten?

Was mein Nachbar hier macht, mag juristisch kein Diebstahl sein - de facto fügt er mir aber einen wirtschaftlichen Schaden zu. Die Wärmepumpe in der Tiefgarage mindert den Wert meines Eigentums. Wenn ich mein Haus verkaufen möchte und im Winter Kaufinteressenten durch das Haus führe: Jeder wird beim Betreten der Tiefgarage sofort sagen: "Boah, ist das kalt hier!" Und wenn ich dann wahrheitsgemäß erkläre, woher die Kälte kommt: Glaubst Du, dass der Kaufinteressant dann noch Lust hat mein Haus zu kaufen? Ohne Abschlag? Die Wertminderung unseres Eigentums infolge des Rechtsstreites übertrifft den Schaden infolge der Auskühlung der Tiefgarage um ein Vielfaches.

Das ist der Grund, wieso ich sehr lange diese (und weitere) Rücksichtslosigkeiten meiner Nachbarn einfach ertragen habe. Es ist aber wie bei Trump in den USA: Es gibt Menschen, die interpretieren ein "Nicht-dagegen-Halten" als Schwäche des anderen und nehmen es zum Anlass, sich einfach immer noch mehr herauszunehmen. Leider bin ich mit solchen Menschen in einer Eigentümergemeinschaft...

Der Rechtsstreit macht das nun öffentlich (bzw. ist in den Protokollen der Eigentümerversammlungen nachzulesen) - das wird jeden Kaufinteressenten abschrecken. Da sagt doch jeder: "das tue ich mir nicht an".


Sonnenbert: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Was du dir noch ansehen kannst: möglicherweise sind die TG und der Raum hinter der Mauer verschiedene Brandabschnitte. Wurde die Durchführungen entsprechend ausgeführt? Argumentativ wird dich das leider nicht weiter bringen, denn auch falsche Durchführungen könnte man nachträglich relativ leicht technisch heilen.

So einen Typen der seine Vorteile regelmäßig auf Kosten der Nachbarschaft sucht, habe ich leider auch. Zum Glück wohnt er selbst nicht da und ich bin mit ihm nicht in einer WEG gefangen.

Habe ihn darauf hingewiesen, wenn er das nächste Mal sein Asbestdach schwarz reinigen lässt und ich auch nur einen Krümel auf meinem Grundstück finde, rufe ich nicht mehr freundlich ihn an und bitte die Arbeiten einzustellen, sondern es stehen direkt Polizei und Zoll bei ihm auf der Matte.


Küstenpumpe: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

@Weichei 

 

Halt den Ball flach, verkauf, zieh in ein Häuschen, da gehört dir dann alles alleine,  da kannst du machen was du willst. 

So einen Sch*** mit Eigentümergemeinschaft hat mich immer davon abgehalten eine Eigentumswohnungs als Geldanlage zu betrachten. Du stehst mit dem Zank etc. nicht alleine da.

Meine Schwiegereltern haben es auch nicht leicht in ihrer Gemeinschaft.

 

Entweder es wird dem größten Blödsinn zu gestimmt oder es werden logische Vorschläge abgelehnt.

Gerade dann wenn die Gemeinschaft aus 80%  dementen Weißkopfseeadlern besteht, der Rest aus komplett Unwissenden bzgl. Bausubstanz.

 

 

Zieh rechtzeitig die Reißleine bevor du in 10 Jahren sagst "Hätte ich doch schon früher" - wie so viele.

 

Alleine Instandhaltung, Renovierung, etc. Das macht man am eigenen Haus alles selber.

 

Bei Eigentumswohnungen wird immenses  Geld verbraten nur um den Flur zu streichen, den Vorgarten zu entkrauten, etc. ppp.

 

 

 

 


ABR: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Da haben wir ja paradiesische Zustände. Wir feiern regelmäßig rauschende Feste mit der Nachbarschaft.


Marcus_68: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Ich würde mich an das Ordnungsamt der Stadt wenden und auf die in der Tiefgarage installierte Wärmepumpe hinweisen. Das Ordnungsamt ist bei einer Zweckentfremdung zuständig und wird, wenn es sich darum handelt, zum Rückbau auffordern und ein Bußgeld androhen.


Küstenpumpe: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

A: Privatgrund

B: Würde der Besitzer der WP mit dem Gerichtsurteil plus dem Eigentümerbeschluss argumentieren. 

 

 


Franky: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Das wird nichts nützen. Denn auch,wenn eine Zweckentfremdung vorliegt,kann die TG noch immer als Garage genutzt werden. Zumindest sieht es so aus,als würde wer parken

 


Marcus_68: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

@Küstenpumpe:

Eine Garage steht meistens auf Privatgrund und trotzdem gilt auch dort die Garagenverordnung und das Ordnungsamt ist zuständig.

Eine Garage darf nur gemäß der Garagenverordnung genutzt werden, egal wo sie steht.

Und über eine gültige Garagenverordnung kann sich auch ein Gericht nicht hinwegsetzen und schon gar nicht ein Eigentümerbeschluss!

Wird die Garage zweckentfremdet muss vorher eine Nutzungsänderung beantragt werden. 


Marcus_68: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

@Franky:

Ich würde mich auf jeden Fall an das Ordnungsamt wenden.

Das kostet nichts und das Ordnungsamt prüft, ob eine Zweckentfremdung vorliegt.

In der Garagenverordnung heißt es, dass Garagen ausschließlich als Stellplatz für KFZ und als Lagerplatz für direkt mit dem Fahrzeug im Zusammenhang genutzte Gegenstände (Autowerkzeug, Reifen, etc.) genutzt werden dürfen, solange das KFZ noch reinpasst.

Eine Wärmepumpe gehört auf jeden Fall nicht zu der durch die Baugenehmigung gedeckte Nutzung.

Dadurch wird die Garage ja zu einem Heizungsraum.


Weichei: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

@Marcus_68 : Genau so ist es.

Jede Garage ist Privatgrund - selbstverständlich gelten die Regeln auf Privatgrund.

 

Die Stellplätze sind in der Teilungserklärung einzeln eingezeichnet (jeder Stellplatz ist sogar als Sondereigentum definiert). Die Stellplätze sind jeweils 3m breit.

Mit der Wärmepumpe auf dem einen Stellplatz reduziert sich die "tatsächliche Stellplatzbreite" auf unter 2,50m. Daher erfüllt der Stellplatz nun nicht mehr die Mindestanforderungen an einen Stellplatz. Damit ein Stellplatz offiziell als Stellplatz gewertet werden kann, muss er u.a. mindestens 2,50m breit sein.

Es ist also ganz eindeutig eine Nutzungsänderung, die genehmigt werden müsste und nicht durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer beschlossen werden kann.

Erstaunlich ist aber, dass das Amtsgericht das nicht so gesehen hat. Meinen Verdacht, wie es zu dieses Fehlurteil gekommen ist, habe ich in meiner letzten Nachricht beschrieben.

 

@Franky : Die Tatsache, dass mein Nachbar - in Summe auf beiden seiner Stellplätze - immer noch zwei Autos stellen kann, spielt bei der Beurteilung der Frage, ob der Stellplatz noch (im formalen Sinne) ein Stellplatz ist, keine Rolle.  

 


Marcus_68: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Fehlurteile sind, gerade bei den Amtsgerichten, leider keine Ausnahme.

Das habe ich selber schon oft erlebt.

Wie oft werden Urteile von Amtsgerichten von der nächsthöheren Instanz genau andersherum entschieden.

Das ist schon erschreckend, dass unsere Gesetze so schwammig formuliert sind, oder die Richter sich nicht wirklich mit dem Fall so intensiv beschäftigen wie es nötig wäre und es ihnen deshalb an Wissen mangelt.

 

 


Franky: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Das haben ganz andere zu entscheiden. Was wir davon halten,ist irrelevant.

Auf jeden Fall wird's dem Nachbarschaftsverhältnis nicht dienlich sein.


Weichei: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Das ist das, was ich als das "Messen mit zweierlei Maß" bezeichne. Mein Nachbar installiert auf seinem Stellplatz eine Wärmepumpe - oder vorab darüber zu informieren. Er macht es einfach - obwohl ihm als Jurist klar sein muss, dass dies nicht zulässig ist. Wenn ich dann aber etwas sage, heißt es "das ist dem Nachbarschaftsverhältnis nicht dienlich". Ich muss mich also rechtfertigen.

Du siehst aber schon, dass das, was mein Nachbar gemacht hat, auch nicht "dem Nachbarschaftsverhältnis dienlich" war?

Es ist aus meiner Sicht eine Verdrehung der "Täter/Opfer-Rolle", wenn ich - und nicht mein Nachbar - "an den Pranger gestellt wird". Ich habe es hier bereits geschrieben: Ich wollte eine einvernehmliche Lösung abstimmen - meine Nachbarn haben sich aber einem Gespräch verweigert. Damit haben sie m.E. das verursacht, was sie mir nun vorwerfen (einen Rechtsstreit).

 


Weichei: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

wollte gerade schreiben: "[...] installiert eine Wärmepumpe - ohne vorab darüber zu informieren"


Weichei: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Aber ich denke, wir sind mittlerweile ziemlich Off-Topic.

Ich danke euch allen für eure Beiträge. Auch wenn wir teilweise unterschiedliche Sichten haben (was m.E. völlig normal ist): Ich empfand den Austausch mit euch sehr aufschluss- und hilfreich. Ich bin gebeten worden, hier eine Information einzustellen, wenn das Landgericht entschieden hat. Das werde ich tun (das wird aber voraussichtlich noch eine Weile dauern).


Franky: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Ich habe nicht geschrieben,dass du an der Misere einen Anteil hast. 

Fakt ist,der Nachbar hat euch vor vollendete Tatsachen gestellt,weil er sich auf der sicheren Seite wähnte,weil er ja vorher die Nutzung für die WP erklärt hat. Was ihm sicher nicht klar war: dass die WP die Tiefgarage so weit runterkühlt. Und hier käme auch der HB mit ins Boot. Er hätte darauf hinweisen können bzw. müssen.


gwynlavin: 23.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hallo @Weichei!

Ich wollte nur kurz meine Anteilnahme ausdrücken und dir viel Erfolg wünschen!

 

Gruß Gwyn


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