Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig? - Page 1

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Weichei: 20.02.2026
Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hallo zusammen,

ich würde gerne herausfinden, ob es zulässig ist, die Außeneinheit einer Wärmepumpe auf einem Stellplatz in einer Tiefgarage zu installieren. 
Hintergrund: Ich befinde mich mit meinen Nachbarn (aufgrund einer gemeinsamen Tiefgarage) in einer Eigentümergemeinschaft mit drei Partein. Meine beiden Nachbarn haben einen Beschluss bewirkt, demanch jeder auf seinem Stellplatz eine Wärmepumpe installieren kann. Nachdem der erste Nachbar das in die Tat umgesetzt hat, ist die Temperatur in der Tiefgarage aber so abgefallen, dass der zweite Nachbar seine Außeneinheit - entgegen der ursrünglichen Planung - dann doch außen vor seinem Haus hat installieren lassen. In unserer Tiefgarage haben wir nun "sibirische Verhältnisse" - was ich als problematisch ansehe, da beheizte Wohnfläche an die Tiefgarage grenzt.

Installiert wurde eine Vitocal 200-A mit R410A als Kältemittel. 

Was ist eure Einschätzung dazu? Ist das zulässig / entspricht eine solche Installation den Vorgaben des Herstellers? Ich würde annehmen, dass eine Außeneinheit zwingend außen installiert werden muss - und eine Tiefgarage gilt nicht als außen. Anbei ein Foto.

Ich freue mich auf eure Einschätzungen/Rückmeldungen. Im voraus vielen Dank.


Triflo: 20.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Einmalig. Wenn du das Foto nicht gepostet hättest, würde ich es nicht glauben. Keine Ahnung wie man auf solche Ideen kommt. Da offensichtlich ein mehrheitlicher Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt, dürfte es aber schwierig werden. R410 darf anders als R290 wohl auch im Gebäude verwendet werden. Technisch dürfte das wenig Sinn machen, da nicht ausreichend  warme Luft in der Tiefgarage nachströmt und die Temperatur so immer mehr in den Keller fährt. Allerdings darf er natürlich nicht dein (Sonder-) Eigentum derart beeinträchtigen, dass es bei dir z.B. in den angrenzenden Räumen zu einer Auskühlung kommt. Wenn dein Nachbar nicht freiwillig zurückbaut, dürfte dir nur der Rechtsweg bleiben. Da solltest du aber gute Erfolgsaussichten haben.

VG


ABR: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Das ist schon sehr speziell. Wie kalt wird es denn? Wenn es in Richtung Gefrierpunkt geht, kann es auch schön glatt werden vor der Anlage.


Franky: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Wurde das Problem beim ,,Beschluss,, gar nicht erst erwähnt bzw. erwartet ?

Oder anders gefragt: ich meine,dass jede WP so funktioniert,dass diese der Umgebungsluft die Wärme entzieht. Demzufolge die Abluft erheblich kälter sein MUSS. 

Bei der Planung hätte also von vornherein klar sein müssen,dass die TG entsprechend abkühlt. Erst recht,wenn am Aufstellort keine Lüftungsöffnungen vorhanden sind.

Und ich nehme stark an,dass die TG mit einem ,,richtigen,, Rolltor verschlossen ist? Weil,es gibt ja auch Stahlgitter- Rolltore.


TMoersch: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hi,

hast Du es mal mit einem freundlichen Gespräch versucht? Mich würde ja tatsächlich mal interessieren was er für eine JAZ HZ und WW damit erreicht. Bevor man mit dem Anwaltshammer droht einfach erstmal das Fachgespräch suchen (auf neugiereig machen !), vielleicht kommt er ja von selbst drauf und passt es nur nicht an weil kein Druck von außen auf ihn einwirkt. Für ihn scheint es zu funktionieren.


Im Grunde macht es in der TG nur dann Sinn, wenn die WP genügend Energie aus der TG ziehen kann. Wenn diese ein paar Grad wärmer ist als die Außentemperatur ist es für ihn sogar vorteilhaft. Es darf aber dann keine Wärme abgezogen werden die anderweitig durch Heizen wieder erzeugt werden muss. Das wäre in der TG mMn nur die Abwärme vom Verbrenner. Würden auf so engem Raum mehrere WP in Konkurrenz zu einander arbeiten würden sie vmtl. die kalte ausgestoßene Luft gegenseitig wieder ansaugen. Ich würde meine also nicht dazustellen wollen.

 

Thomas


Weichei: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hallo zusammen,

erste einmal 'Danke' für eure schnellen Antworten. Es ist für mich beruhigend, dass ich offensichtlich nicht der Einzige bin, der diese Installation als "einmalig" ansieht.

 

Zu euren Nachfragen:

Die Frage, die ich mir stelle: Hätte der Installateur das so installieren dürfen? Ich empfinde die ganze Situation als absurd - obwohl es offensichtlich ist, dass eine Außeneinheit nichts in einer Tiefgarage verloren hat: Die (juristische) Beweislast, dass das so nicht in Ordnung liegt bei mir.

 

 


ABR: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hier findest du die Planungsanleitung für die Vitocal 200-A. Grundsätzlich gibt es eine Indoor-Ausführung.
5816996VPA00009_1.pdf
Auf Seite 122 findest du die Anforderungen an den Montageort, z.B.
■ Standort mit guter Luftzirkulation wählen, sodass die abgekühlte Luft abströmen und die warme Luft nachströmen kann.

 

Speziell für deinen Fall steht dort:
Aufstellung in Garagen, Parkhäusern und an Parkplätzen:
■ Vor der Montage muss für den vorliegenden Fall geklärt werden, ob die Montage gemäß der in diesem Ort geltenden Garagen- und Stellplatzverordnungen (GaStellV, GaStplVO, BetrVO) zulässig ist.
■ Außeneinheit ggf. mit einem Rammschutz vor Beschädigung schützen. Diesen Rammschutz so auslegen, dass ein Aufprall eines Fahrzeugs mit der geltenden Höchstgeschwindigkeit nicht zu einer Beschädigung des Kältekreises führt.
Die Aufstellung in Tiefgaragen ist nicht zulässig.

 

Evtl. wurde das jedoch mit Viessmann abgeklärt und bei euch für zulässig befunden.


qwert089: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hallo,

 

so einmalig ist das nicht.

In Gewerbe Gebäuden ist es üblich die Klima Aussengeräte und andere Kühlaggregate in der TG zu montieren.

Allerdings steigt hier die warme Luft nach oben und "entweicht" über die Einfahrt oder Lichtschächte.

 

Bei einer WP bildet sich ein Kaltluftsee, der höchstes über die TG Lüftung nach draußen zu bekommen ist.

 

 

hier ein Neubau mit Luft WP in der TG

https://www.shk-profi.de/artikel/shk_Neubau_mit_Waermepumpen-2054856.html

 

im Haustechnik Forum haben schon vor 15-20 Jahren Leute geschrieben sie haben ihre selbst gebauten WP in der TG montiert. Leider finde ich die Fotos nicht mehr 

Bei Google diesen Suchbegriff verwenden: 

"site://https://www.haustechnikdialog.de/Forum split umbau tiefgarage"

 

 

 

 


Küstenpumpe: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Ich sag mal: Hut ab. 

 

Der erste hat alles richtig gemacht.  

 

 


ABR: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

So ergibt das auch Sinn:
Die Ansaugung der Luft erfolgt in der Tiefgarage, die Ausblasung der abgekühlten Luft an den Ausfahrten nach außen. Frischluft strömt durch die Einfahrts- und Zuluftöffnungen nach innen nach, so dass die Tiefgarage durch die Wärmepumpen kontinuierlich belüftet wird.


Küstenpumpe: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

...und entfeuchtet !

 


Weichei: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hallo ABR,

vielen Dank für den Link auf das Dokument. Das ist genau das, was ich gesucht habe.

 

In dem (vom anderen User) verlinkten Artikel zum Neubau steht:

"Die Ansaugung der Luft erfolgt in der Tiefgarage, die Ausblasung der abgekühlten Luft an den Ausfahrten nach außen. Frischluft strömt durch die Einfahrts- und Zuluftöffnungen nach innen nach, so dass die Tiefgarage durch die Wärmepumpen kontinuierlich belüftet wird."

 

Da geht es m.E. darum, dass ein thermischer Kurzschluss verhindert werden soll. Aber auch wenn es keinen thermischen Kurzschluss gibt: Es bleibt ja der von mir kritisierte Effekt, dass mein Nachbar ein "Wärmedieb" geworden ist. Mein Haus ist (fast) doppelt so groß, wies seins. Die Wärme in der Tiefgarage kommt ja nicht nur "von unten", sondern eben auch von den angrenzeten Häusern (beheiztem Wohnraum). 

Der WEG-Beschluss (wurde nachträglich, nach der Installation beschlossen) ist formal die eine Seite. Praktisch heißt es aber, dass es für die anderen Parteien nun keinen Sinn mehr macht, eine Wärmepumpe in der Tiefgarage zu installieren. Ich trage mich mit dem Gedanken, ob ich es trotzdem tue. Da mein Haus signifikant größer ist, brauche ich natürlich auch eine viel leistungsfähigere Wärmepumpe. Wäre m.E. ein interessanten Experiment: Mal schauen was passiert, wenn die Wärmepumpen gegeneinander ankämpfen. Ich habe den Größeren...


Küstenpumpe: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist immer so. 

 

Bei der obigen Thermo Problematik fielen mir auch noch Wallboxen ein. Von der Leistung am Anschluss gingen wohl 1-3 , aber was machen dann die anderen 5 Owner wenn nach der dritten WB der Netzbetreiber abwinkt ?

 

Bei der Thermik in der TG fiele mir nur ein, ggf. aktiv zu Lüften oder sonst wie eine Zirkulation her zu stellen.  

Wenn da irgendwo ein 100Watt Papst Lüfter installiert werden kann, dann müssen die Kosten unter den WP Betreibern aufgeteilt werden. Und wenn die Lüftung korrekt effektiv läuft ist es von den  Stromkosten her ggf. eine Nullnummer. 

 


Weichei: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist immer so."

 

Naja, das ist aus meiner Sicht eine merkwürdige Einstellung. Aus meiner Sicht entspricht das nicht den Grunsätzen "ordnungsgemäßer Verwaltung". Aber ja, darüber wird jetzt das Landgericht zu entscheiden haben.

 

Wegen Strom: Unsere WEG hat für mehrere Tausend Euro beim Stromnetzbetreiber einen stärkeren Stromanschuss installieren lassen (160A). Damit können wir jetzt (ohne ein Lastmanagement) drei Wärmepumpen und drei Wallboxen bei uns betreien (also jede WEG-Partei jeweils eine). Hätten wir gesagt, dass wir auf jedem Stellplatz eine Wallbox haben möchten (es gibt in der Tiefgarage insgesamt 6 Stellplätze), bräuchten wir ein Lastmanagement. Mit nur einer Wallbox pro Partei geht es auch ohne.
Das ist aber ein anderes Thema und hat nichts damit zu tun, dass mein Nachbar ein Wärmedieb ist. 


Küstenpumpe: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Gib mal Feedback wie das Gericht entscheidet, eine Lüftung aber mal überdenken.

 

 


Sonnenbert: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Das ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. In meiner Stadt gibt es eine Stellplatzsatzung, die Stellplätze sind Teil der Baugenehmigung. Die genaue Mindestgröße ist festgelegt. Es kann zwar keiner gezwungen werden, die Stellplätze zum Parken zu nutzen. Aber es gibt in der Landesbauordnung ein Zweckentfremdungsverbot. D.h. ein Stellplatz darf weder ganz noch teilweise einer anderen Nutzung zugeführt werden. Ob das bei dir genauso ist, kann dir ein Fachmann beantworten.


Weichei: 21.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Hallo Sonnenbert,

exakt das war meine Argumentation, mit der ich den WEG-Beschluss angefochten habe. Ich bin damit aber - wie bereits erwähnt - erstinstanzlich nicht durchgekommen. Die Richterin am Amtsgericht wollte dieser Argumentation nicht folgen. Habe danach noch weitere Rechtsberatung in Anspruch genommen (also zusätzlich zu meinem Anwalt). Die Aussage war: Es ist ein Fehlurteil - ich soll in Berufung gehen. Mal schauen, wie es weitergeht.

Die Tatsache, dass Viessmann in der Planungsanleitung schreibt, dass eine Installation in einer Tiefgarage "nicht zuässig" ist, ist nur "nur" ein weiteres Argument (wobei ich mich jetzt schon etwas über mich selbst ärgere - auf die Idee nach Herstellervorgaben bzgl. des Montageortes zu schauen, hätte ich auch schon früher kommen können).


Denjo1980: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Moin, das du die Argumente suchen musst ist ärgerlich. Ein guter Anwalt mit entsprechender Expertise sollte das eigentlich für dich übernehmen und sich mit den geltenden Verordnungen etc auskennen. Ich hätte definitiv auch ein Problem damit, wenn mein Nachbar das so umsetzt. Bin gespannt was dabei raus kommt. Viel Erfolg!


Franky: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Ich würde mir hier auch mal über die Folgen Gedanken machen. 

Was soll denn erreicht werden? Dass nun keiner seine WP in die TG baut?! 

Dein Nachbar wird dir sehr dankbar sein,wenn er seine WP zurückbauen muss.

Und alles nur,weil vorher versäumt wurde, einen Fachmann zu befragen.

 


ABR: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Ich bevorzuge ebenfalls einvernehmliche Lösungen, gerade in der Nachbarschaft, aber der Fachplaner wurde bewusst weggelassen, was für mich auch nicht nachvollziehbar ist. Allerdings gab es doch auch den VM-Fachpartner, der die Aufstellbedingungen prüfen müsste?!
Die mehrheitlich anwesenden Eigentümer haben sich gegen die Aufnahme des Passus zur verpflichtenden Einbeziehung eines Fachplaners vor dem Einbau der Wärmepumpe im Beschluss ausgesprochen."

Dann muss man auch mal die Konsequenzen tragen. Alternativ kann der TG-Kühler ja auch Ausgleichzahlungen leisten für die zusätzlichen Energiekosten und der praktisch nicht mehr gleichberechtigt wahrnehmbaren Rechte der anderen.


Küstenpumpe: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Eine einvernehmliche Lösung wäre das Beste. Mit Argumentation auf Zweckentfremdung  vom Stellplatz seid ihr auf dünnem Eis. Ich habe keine TG sondern Mehrfamilienhaus, habe aber in TG  von Freunden schon  Regale, etc. gesehen, die sich den Platz mit dem KFZ teilen.  

 

Wenn die WP das Abstellen eines KFZ nicht behindert/verhindert, bzw. beide Platz haben, wie man sieht, dünnes Eis.  Wenn du mit der Argumentation verlierst, dann wars das. 

 

Die Manuals von Viessmann, bzgl. Montage hier und da, die sind

 

A: Nicht bindend  (hält sich eh kaum ein HB dran 😂

und

B: Wird in vielen Fällen nicht zwischen Propan und  R410A unterschieden.  

 

Einvernehmlich im Zuge Vergleich wäre bspw. eine Lüftung.  

 


Triflo: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Es macht einen Unterschied, ob ich eine innen aufgestellte WP mit Zu- und Abluftrohren in einer TG platziere oder ein Gerät, das für eine Aufstellung im Freien konstruiert ist, dort platziere. Hier hat ein Miteigentümer Fakten geschaffen, indem es ihm gelungen ist, einen zweiten von Drei Miteigentümern bei der Beschlussfassung auf seine Seite zu ziehen. Das würde ich so auch nicht hinnehmen. Er wird kaum freiwillig zurückbauen, zumal das erstinstanzliche Verfahren zu seinen Gunsten ausgegangen ist. Das Landgericht entscheidet da hoffentlich anders.

VG


Küstenpumpe: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Die Frage ist, welches Argument wird als vorrangig vorgetragen ?

Zweckentfremdung oder Klimabeeinflussung ?  

Bgl. Klima wird ein Gutachter beauftragt - Kosten !  Nur aufgrund "Gefühl"  2 Grad, 8 Grad, 15 Grad kühler als "normal" - was ist "normal"  ?  -   wird nichts geurteilt. 

 

Bzgl. dem o.a Argument von Reichweite bei E-Auto würde ich als gegnerischer Anwalt erst mal mit gesteigerter Lebensdauer bei kühlem Akku gegen halten. 

 

Es ist ja nun mal bekannt dass hohe Temperaturen die Degradation der Lion Zellen  fördern....

 

 

 

 


Franky: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Ganz egal,wie das Urteil ausfallen wird: die Parteien werden sich wohl Spinnefeind gegenüberstehen .

Das Landgericht wird hier auch einen Gutachter einschalten. Den,welchen die Streitparteien nicht ins Boot holen wollten. Sei es aus Kostengründen oder weil man ahnte,wie die Einschätzung des Gutachters ausfallen würde ?

 


Küstenpumpe: 22.02.2026
Betreff: Außeneinheit in der Tiefgarage. Ist das zulässig?

Wenn es zu einem Gutachten bzgl. klimatischen Auswirkungen kommt, dann geht der Schuss für @Weichei  aufgrund Sommer der vor der Tür steht,  erst mal nach hinten los.

 

-Natürlich Wärme

-WP läuft nur wenige Stunden am Tag

 

 

Dann wird das Ganze noch ein Jahr dauern weil noch eine "Winter-Messung" gemacht werden muss.

Neuer Prozesstermin Ende 2027 - dann hat  die VM Anlage bereits mindestens den  ersten Defekt...  

 

Inzwischen argumentiert die Gegenseite mit einer  positiv zu sehenden Entfeuchtung der TG durch die WP.   

 

Sagenhaft mit was sich die Richter abgeben müssen und wichtige Fälle wie Diebstahl, Körperletzung, oder gar Sozialbetrug  verjähren ?

 

 

 

 


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